Außerdienstliches Wissen von Polizeibeamten und Legalitätsprinzip. Zur Verfolgungspflicht bei privat erlangter Kenntnis von Straftaten

Nach herrschender Meinung sind an das Legalitätsprinzip gebundene Polizeibeamte im Falle außerdienstlich erlangter Kenntnis nur bei schweren, die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten zum Einschreiten und zur Anzeigeerstattung verpflichtet. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Artkämper, Heiko (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2001
In: Kriminalistik
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Schlagwörter:
Beschreibung
Zusammenfassung:Nach herrschender Meinung sind an das Legalitätsprinzip gebundene Polizeibeamte im Falle außerdienstlich erlangter Kenntnis nur bei schweren, die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten zum Einschreiten und zur Anzeigeerstattung verpflichtet. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal es der Rechtsprechung bisher nicht gelungen ist, eine eindeutige Linie zu finden. So sind Missdeutungen und Konflikte vorprogrammiert. Mit dem folgenden Beitrag versucht der Autor, eine sicher einschätzbare Grenzlinie zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit zu ziehen
ISSN:0023-4699