Streckmittel bei Heroin. Zum Streckmittelmarkt in der Bundesrepuglik Deutschland
Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom...
Autor principal: | |
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Publicado: |
2001
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En: |
Kriminalistik
Año: 2001, Volumen: 55, Número: 4, Páginas: 260-263 |
Journals Online & Print: | |
Disponibilidad en Tübingen: | Disponible en Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Palabras clave: |
Sumario: | Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom Heroin getrenntes Handelsobjekt. Dabei kann die Lieferung von Streckmitteln dem Urteil des LG Hannover vom 13. 6. 2000 (33a 4/00) zufolge als Beihilfe zum Handeltreiben strafbar sein |
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ISSN: | 0023-4699 |