Streckmittel bei Heroin. Zum Streckmittelmarkt in der Bundesrepuglik Deutschland

Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Andres, Guido (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2001
En: Kriminalistik
Año: 2001, Volumen: 55, Número: 4, Páginas: 260-263
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 9
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Descripción
Sumario:Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom Heroin getrenntes Handelsobjekt. Dabei kann die Lieferung von Streckmitteln dem Urteil des LG Hannover vom 13. 6. 2000 (33a 4/00) zufolge als Beihilfe zum Handeltreiben strafbar sein
ISSN:0023-4699