Streckmittel bei Heroin. Zum Streckmittelmarkt in der Bundesrepuglik Deutschland

Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom...

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Bibliographic Details
Main Author: Andres, Guido (Author)
Format: Print Article
Language:German
Published: 2001
In: Kriminalistik
Year: 2001, Volume: 55, Issue: 4, Pages: 260-263
Journals Online & Print:
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Availability in Tübingen:Present in Tübingen.
IFK: In: Z 9
Check availability: HBZ Gateway
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Summary:Seit 1993 wird im Zusammenhang mit dem illegalen Heroinhandel festgestellt, dass ein Gemisch aus Paracetamol, Farbstoffen und Coffein immer häufiger als Streckmittel verwendet wird. Dabei wurden Streckmittel nicht nur als Beimengungen in sichergestelltem Heroin festgestellt, sondern vermehrt als vom Heroin getrenntes Handelsobjekt. Dabei kann die Lieferung von Streckmitteln dem Urteil des LG Hannover vom 13. 6. 2000 (33a 4/00) zufolge als Beihilfe zum Handeltreiben strafbar sein
ISSN:0023-4699