Polizeilicher Staatsschutz. Nur eine Personalreserve oder unverzichtbarer Bestandteil moderner Polizeiorganisationen?

Das Polizei-Lexikon definiert den polizeilichen Staatsschutz (Staatsschutz im engeren Sinne) als den "Einsatz exekutiver, insbesondere polizeilicher und justizieller Mittel zum Schutz des Staates und der Verfassung" aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Am Beispiel Niedersachs...

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Bibliographic Details
Main Author: Goßmann, Ralf-Günter (Author)
Format: Print Article
Language:German
Published: 2000
In: Kriminalistik
Year: 2000, Volume: 54, Issue: 12, Pages: 812-816
Journals Online & Print:
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Availability in Tübingen:Present in Tübingen.
IFK: In: Z 9
Check availability: HBZ Gateway
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Description
Summary:Das Polizei-Lexikon definiert den polizeilichen Staatsschutz (Staatsschutz im engeren Sinne) als den "Einsatz exekutiver, insbesondere polizeilicher und justizieller Mittel zum Schutz des Staates und der Verfassung" aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Am Beispiel Niedersachsens verdeutlicht der Autor des folgenden Beitrags 1 , dass diese Definition viel zu eng ist, der polizeiliche Staatsschutz in der aktuellen Realität originäre und eigene Aufgaben insbesondere auch im Bereich der Gefahrenabwehr wahrnimmt
ISSN:0023-4699