Historische Kriminalitätsforschung - Neuere Beiträge zur Geschichte von Kriminalität und strafrechtlicher Sozialkontrolle

Nachdem die ausländischen Kriminalitätshistoriker bereits Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts mit Präsentationen ihrer reichen Forschungsergebnisse vorausgeeilt waren, folgte dem inzwischen auch die deutschsprachige Kriminalitätsforschung. Ihr beachtlicher Ertrag ist im Gegensatz zu den v...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kaiser, Günther 1928-2007 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Veröffentlicht: 2004
In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Jahr: 2004, Band: 87, Heft: 3/4, Seiten: 300-326
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Schlagwörter:

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520 |a Nachdem die ausländischen Kriminalitätshistoriker bereits Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts mit Präsentationen ihrer reichen Forschungsergebnisse vorausgeeilt waren, folgte dem inzwischen auch die deutschsprachige Kriminalitätsforschung. Ihr beachtlicher Ertrag ist im Gegensatz zu den vereinzelten herkömmlichen Ansätzen historischer Kriminologie besonders der sozial- und kulturgeschichtlichen Wendung sowie dem massiven Einsatz der Geschichtswissenschaft mit zahlreichen Habilitationen und Dissertationen zuzuschreiben sowie der partiellen Abkehr von der rechtsgeschichtlichen Tradition. Der vorliegende Beitrag versucht am Beispiel wichtiger Veröffentlichungen historischer Kriminalitätsforschung, die wesentlichen Ergebnisse und Tendenzen zusammenzufassen. Vor allem sind wir über den vielschichtigen Zusammenhang von Kriminalität, Strafverfolgung und Strafjustiz durch neue Detailkenntnisse bereichert worden. Dies gilt außerdem für den weiten Bereich sog. informeller Sozialkontrolle. Sowohl hier als auch bei deren allmählicher Formalisierung in Gestalt der Strafjustiz erkennen wir eine beachtliche Kontinuität über die Jahrhunderte hinweg, allerdings auch Impulse der Veränderung durch Staatswerdung, Entstehung des öffentlichen Strafrechts und Verschränkung mit der Institutionalisierung der Polizei. In Unterscheidung zur herkömmlichen Dominanz spektakulärer Kriminalfälle haben im Rahmen sozialgeschichtlicher Betrachtung besonders die Kleinkriminalität und deren Bewältigung durch informelle Sozialkontrolle und die niedere Gerichtsbarkeit Aufmerksamkeit gefunden. Dies gilt auch für das korrespondierende Sanktionsspektrum in Form von Geldbußen, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen anstelle von Leibes- und Lebensstrafen. Im Übrigen veranschaulicht die selektive ◀Polizei"- und ◀Justiznutzung" durch die Bürger die dadurch bestimmte Abhängigkeit des offiziell registrierten Kriminalitätsbildes, obschon langfristig Gewalt- und Eigentumsdelikte stets vorgeherrscht haben. Aber auch schichtspezifische und krisenbedingte Prägungen von Kriminalität sind deutlicher geworden, ebenso die partielle Dysfunktionalität herkömmlicher Kontrollstrategien und Stigmatisierungsmechanismen. Die selektive Durchsetzung strafrechtlicher Normen zählt offenbar zu den zeitüberdauernden Konstanten strafrechtlicher Sozialkontrolle. Exemplarisch verdeutlicht wird dies v.a. durch die langwierige Durchsetzung des Legalitätsprinzips im 19. Jh. Hinsichtlich der theoretischen Orientierung der historischen Kriminalitätsforscher ist festzustellen, dass sich bei ihnen eine wachsende Zurückhaltung gegenüber dem Ansatz der Sozialdisziplinierung, jenem der Modernisierung und der Fortschrittsentwicklung erkennen lässt 
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