Satanismus und kriminelles Unrecht
Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus)...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Veröffentlicht: |
2004
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In: |
Kriminalistik
Jahr: 2004, Band: 58, Heft: 7, Seiten: 466-471 |
Journals Online & Print: | |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: In: Z 9 |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus) begangen werden, wird eine Zuständigkeit der Exekutive und Judikative begründet. Nur wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte es verstehen, sich versiert mit dem Komplex satanistisch motivierter Kriminalität auseinanderzusetzen, kann es gelingen, diesem Phänomen präventiv und repressiv wirkungsvoll zu begegnen |
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ISSN: | 0023-4699 |