Satanismus und kriminelles Unrecht

Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus)...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Pelster, Dirk Marc (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Veröffentlicht: 2004
In: Kriminalistik
Jahr: 2004, Band: 58, Heft: 7, Seiten: 466-471
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus) begangen werden, wird eine Zuständigkeit der Exekutive und Judikative begründet. Nur wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte es verstehen, sich versiert mit dem Komplex satanistisch motivierter Kriminalität auseinanderzusetzen, kann es gelingen, diesem Phänomen präventiv und repressiv wirkungsvoll zu begegnen
ISSN:0023-4699