Informations- und Kommunikationskriminalität. Teil 2: Zwölf Thesen aus der Sicht eines Landesdatenschutzbeauftragten
Das Telekommunikationsgeheimnis ist das zentrale Menschenrecht in der Informationsgesellschaft. Es schützt nicht nur ein Individualinteresse, sondern zugleich das Allge einwohl. Einschränkungen müssen verfassungskonform sein. Routinemäßige Datenspeicherung aller Verkehrsdaten auf Vorrat zur Erleicht...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Published: |
2004
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In: |
Kriminalistik
Year: 2004, Volume: 58, Issue: 2, Pages: 81-85 |
Journals Online & Print: | |
Availability in Tübingen: | Present in Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Das Telekommunikationsgeheimnis ist das zentrale Menschenrecht in der Informationsgesellschaft. Es schützt nicht nur ein Individualinteresse, sondern zugleich das Allge einwohl. Einschränkungen müssen verfassungskonform sein. Routinemäßige Datenspeicherung aller Verkehrsdaten auf Vorrat zur Erleichterung der zukünftigen Strafverfolgung wären - so der Autor- verfassungswidrig und mit der EMRK nicht vereinbar. Die technologische Entwicklung, wie z.B. Radio-Frequency Identification (RFID) oder UMTS, erfordert eine Neubestimmung der Balance zwischen Freiheit (Schutz der Privatsphäre) und Sicherheit unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Zu der vorgesehenen Revision der Telekommunikationsüberwachung werden die aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes zu berücksichtigenden Punkte skizziert |
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ISSN: | 0023-4699 |