Europäische Strategien gegen Geldwäsche und Terror

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2004 einen Vorschlag für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus" (3. Geldwäscherichtlinie - 3. GWRL) vorge...

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Main Author: Hetzer, Wolfgang (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Published: 2004
In: Kriminalistik
Year: 2004, Volume: 58, Issue: 10, Pages: 596-602
Journals Online & Print:
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Availability in Tübingen:Present in Tübingen.
IFK: In: Z 9
Check availability: HBZ Gateway
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Summary:Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2004 einen Vorschlag für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus" (3. Geldwäscherichtlinie - 3. GWRL) vorgelegt. Der seinerzeit zuständige Kommissar für den Binnenmarkt, Fritz Bolkestein, erklärte hierzu, der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus sei von höchster politischer Priorität. Seit dem Erlass der ersten Geldwäscherichtlinie im Jahre 1991 habe die Europäische Gemeinschaft bei den internationalen Bemühungen zur Verhinderung des Waschens von Erlösen aus Straftaten an vorderster Front gestanden. Massive Ströme schmutzigen Geldes könnten der Stabilität und Reputation des Finanzsektors schaden und den Binnenmarkt gefährden, während der Terrorismus die Grundfesten unserer Gesellschaft erschüttere. Die Neufassung der vierzig Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) vom Juni 2003 habe den internationalen Standard bei der Bekämpfung der Geldwäsche erhöht und den Geltungsbereich auf die Terrorismusfinanzierung ausgedehnt. Die 3. GWRL müsse diesem Standard gerecht werden und eine koordinierte Anwendung in der erweiterten EU gewährleisten. Der Vorschlag ist dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt worden. Die Niederlande, die vom Juli bis Dezember 2004 den Vorsitz im Rat haben, wollen dem Vorschlag für die 3. GWRL Priorität einräumen
ISSN:0023-4699