Die Haftung des psychiatrischen Gerichtssachverständigen

Im Kontext des Haftungsrisikos, das namentlich (aber keineswegs nur) psychiatrische Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit zu tragen haben, verdient in letzter Zeit in Deutschland ein nicht unwichtiger Teilbereich besonderes Interesse: die Haftung des Gerichtssachverständigen. Nach dem am 01.08.2...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Spickhoff, Andreas 1962- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2017
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Jahr: 2017, Band: 11, Heft: 3, Seiten: 244-252
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