Vorüberlegungen zu einer Reform der §§ 211, 212 und 213 StGB

Thesenartig komprimiert, begründet der Verfasser vor dem Hintergrund langer Erfahrungen als Staatsanwalt für Kapitaldelikte und als Bundesanwalt die Notwendigkeit der Mordmerkmale und einer markant abgesetzten Höchststrafe. Er argumentiert dabei gegen eine Regelbeispielslösung, die zu einer stillen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schneider, Hartmut 1961- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2015
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Jahr: 2015, Band: 9, Heft: 4, Seiten: 245-250
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Beschreibung
Zusammenfassung:Thesenartig komprimiert, begründet der Verfasser vor dem Hintergrund langer Erfahrungen als Staatsanwalt für Kapitaldelikte und als Bundesanwalt die Notwendigkeit der Mordmerkmale und einer markant abgesetzten Höchststrafe. Er argumentiert dabei gegen eine Regelbeispielslösung, die zu einer stillen Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe führen werde. Zugleich benennt er als Problem der bisherigen Regelung die Unausweichlichkeit der absoluten Strafe bei Vorliegen eines Mordmerkmals selbst dann, wenn erhebliche schuldmindernde Sachverhalte offensichtlich sind, und plädiert hier für eine Lösung auf der Rechtsfolgenseite. Er schließt mit einem eigenen Vorschlag zur Neufassung der §§ 211, 212 StGB.
ISSN:1862-7072