"Warnschussarrest" und Rückwirkungsverbot

Am 07.03.2013 ist der neue »Warnschussarrest« im Jugendstrafrecht (§ 16a JGG) in Kraft getreten. Mehrere Gerichte haben die neue Sanktion schon angewandt und auch gegen Jugendliche verhängt, die ihre Verfehlungen bereits vor dem Inkrafttreten des § 16a JGG begangen haben. Ist das ein Verstoß gegen d...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Holste, Heiko (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2013
In: Strafverteidiger
Jahr: 2013, Band: 33, Heft: 10, Seiten: 660-663
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 07.03.2013 ist der neue »Warnschussarrest« im Jugendstrafrecht (§ 16a JGG) in Kraft getreten. Mehrere Gerichte haben die neue Sanktion schon angewandt und auch gegen Jugendliche verhängt, die ihre Verfehlungen bereits vor dem Inkrafttreten des § 16a JGG begangen haben. Ist das ein Verstoß gegen das strafrechtliche Rückwirkungsverbot?
ISSN:0720-1605