APA (7th ed.) Citation

Kalf, W. (2013). Welche Merkmale bestimmen die Trunkenheit eines Täters?: Die Strafkammer eines Landgerichts hat ungeachtet einer errechneten Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt von über 3 Promille eine erhebliche verminderte Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 StGB ausgeschlossen. Der Kriminalist, 7/8, 31-33.

Chicago Style (17th ed.) Citation

Kalf, Wolfgang. "Welche Merkmale Bestimmen Die Trunkenheit Eines Täters?: Die Strafkammer Eines Landgerichts Hat Ungeachtet Einer Errechneten Blutalkoholkonzentration Zum Tatzeitpunkt Von über 3 Promille Eine Erhebliche Verminderte Steuerungsfähigkeit I.S.v. § 21 StGB Ausgeschlossen." Der Kriminalist 7/8 (2013): 31-33.

MLA (9th ed.) Citation

Kalf, Wolfgang. "Welche Merkmale Bestimmen Die Trunkenheit Eines Täters?: Die Strafkammer Eines Landgerichts Hat Ungeachtet Einer Errechneten Blutalkoholkonzentration Zum Tatzeitpunkt Von über 3 Promille Eine Erhebliche Verminderte Steuerungsfähigkeit I.S.v. § 21 StGB Ausgeschlossen." Der Kriminalist, 7/8, 2013, pp. 31-33.

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