Welche Merkmale bestimmen die Trunkenheit eines Täters?: die Strafkammer eines Landgerichts hat ungeachtet einer errechneten Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt von über 3 Promille eine erhebliche verminderte Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 StGB ausgeschlossen

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kalf, Wolfgang (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2013
In: Der Kriminalist
Jahr: 2013, Heft: 7/8, Seiten: 31-33
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Beschreibung
ISSN:0722-3501