Taugt der Hangtäterbegriff noch? = Should we continue to use the term „Hangtäter"?

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Frommel, Monika 1946-2025 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2010
In: Kriminologisches Journal
Jahr: 2010, Band: 42, Heft: 4, Seiten: 276-288
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Parallele Ausgabe:Elektronisch
Beschreibung
Produktionsangaben:Bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung sollten die Anforderungen an Prognosegutachten nicht mehr anhand des veralteten und ideologisch überfrachteten Begriffs des "Hangtäters" formuliert werden. Die spezifisch deutschsprachige Geschichte der Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel ist eng verwoben mit einer vorwissenschaftlichen Tätertypologie, welche den rückfälligen Straftäter weder in seinen sozialen Bezügen sehen wollte noch die Rolle der etikettierenden Instanzen realistisch beurteilte. Stattdessen konstruierten Vergeltungstheoretiker auf der einen und die rechte Liszt-Schule auf der anderen Seite, prägnant repräsentiert von Franz Exner, einen "Hangtäter", den es zu sichern gelte. Da dieser Begriff die Strafrechtsreformen der 1960er und 1970er Jahre ebenso überdauert hat wie die Verschärfungen nach 1998 und auch noch im Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der im Juni 2010 veröffentlicht wurde, verwendet wird, erscheint der Autorin eine historische Reflexion hilfreich.
ISSN:0341-1966