Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung im Strafrecht: Bestandsaufnahme zwanzig Jahre nach der Einführung von § 46a StGB

Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 wurde § 46a StGB in das Sanktionssystzem des allgemeinen Strafrechts eingefügt, das Gesetz trat am 1.12.1994 in Kraft. Zwanzig Jahre später ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Haben sich die Erwartungen erfüllt? Welche Bedeutung haben der Täte...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Meier, Bernd-Dieter 1955- (Author)
Format: Electronic/Print Article
Language:German
Published: 2015
In: Juristenzeitung
Year: 2015, Volume: 70, Issue: 10, Pages: 488-494
Online Access: Volltext (Verlag)
Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Rights Information:InC 1.0
Journals Online & Print:
Drawer...
Check availability: HBZ Gateway
Keywords:
Description
Summary:Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 wurde § 46a StGB in das Sanktionssystzem des allgemeinen Strafrechts eingefügt, das Gesetz trat am 1.12.1994 in Kraft. Zwanzig Jahre später ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Haben sich die Erwartungen erfüllt? Welche Bedeutung haben der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung in der Praxis erlangt und welche Probleme sind bei der AAnwendung der Vorschrift aufgetreten. Um die Bedeutung auszuloten, die § 46a StGB im Sanktionssystem zukommt, ist auch zu fragen, inwieweit sich die stärkere Berücksichtigung der Wiedergutmachungsinteressen des Opfers überhaupt mit den Aufgaben des Strafrechts vereinbaren lässt.
ISSN:0022-6882
DOI:10.15496/publikation-82884