Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung im Strafrecht: Bestandsaufnahme zwanzig Jahre nach der Einführung von § 46a StGB
Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 wurde § 46a StGB in das Sanktionssystzem des allgemeinen Strafrechts eingefügt, das Gesetz trat am 1.12.1994 in Kraft. Zwanzig Jahre später ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Haben sich die Erwartungen erfüllt? Welche Bedeutung haben der Täte...
Main Author: | |
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Format: | Electronic/Print Article |
Language: | German |
Published: |
2015
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In: |
Juristenzeitung
Year: 2015, Volume: 70, Issue: 10, Pages: 488-494 |
Online Access: |
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Rights Information: | InC 1.0 |
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Summary: | Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 wurde § 46a StGB in das Sanktionssystzem des allgemeinen Strafrechts eingefügt, das Gesetz trat am 1.12.1994 in Kraft. Zwanzig Jahre später ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Haben sich die Erwartungen erfüllt? Welche Bedeutung haben der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung in der Praxis erlangt und welche Probleme sind bei der AAnwendung der Vorschrift aufgetreten. Um die Bedeutung auszuloten, die § 46a StGB im Sanktionssystem zukommt, ist auch zu fragen, inwieweit sich die stärkere Berücksichtigung der Wiedergutmachungsinteressen des Opfers überhaupt mit den Aufgaben des Strafrechts vereinbaren lässt. |
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ISSN: | 0022-6882 |
DOI: | 10.15496/publikation-82884 |