Rückfallverhütung mit strafrechtlichen Mitteln: Diversion - eine wirksame Alternative zu "klassischen" Sanktionen? = Preventing re-offending with criminal law: diversion - an effective alternative to "classical" punishment?

'Durch strafrechtliche Sanktionen soll Rückfallverhütung betrieben werden. Ob und in welchem Maße dieses Ziel erreicht wird, war bis vor wenigen Jahren für das deutsche Strafrecht noch weitgehend unbekannt. Durch die Rückfallstatistik wurde erstmals für alle Sanktionen das Maß der Legalbewährun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Heinz, Wolfgang 1942- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2006
In:In: Soziale Probleme 17(2006), 2, Seite 174-192
Online-Zugang: Volltext (kostenfrei)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Durch strafrechtliche Sanktionen soll Rückfallverhütung betrieben werden. Ob und in welchem Maße dieses Ziel erreicht wird, war bis vor wenigen Jahren für das deutsche Strafrecht noch weitgehend unbekannt. Durch die Rückfallstatistik wurde erstmals für alle Sanktionen das Maß der Legalbewährung ermittelt. Danach sind - in der Tendenz - die Rückfallraten umso höher, je schwerer die verhängten Sanktionen sind. Da Art bzw. Höhe der Sanktion auch durch das Rückfallrisiko bestimmt werden, ist die Höhe der Rückfallrate kein Beleg für eine kausale Wirkung der Sanktion. Hierzu bedarf es eines Forschungsansatzes, bei dem vergleichbare Tat- und Tätergruppen miteinander verglichen werden, die sich - im Idealfall - nur durch die Art der Sanktion unterscheiden. Durch entsprechende Wirkungsuntersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Annahme, durch härtere Sanktionen die Rückfallraten stärker zu senken als durch Diversion, empirisch nicht bestätigt werden konnte. Diese Ergebnisse sind folgenr