Summary: | Akten, in Serien überliefertes Schriftgut der neueren Geschichte, gelten der Geschichtswissenschaft traditionell als solideste, häufig einzige Datenbasis, um die Genese bürokratisierter Machtausübung zu erhellen. Für strafrechtsgeschichtliche Längsschnitte, für Untersuchungen von Definitionsprozessen, von Kontinuitäten und Brüchen im Zuge der Konstitution von Norm bzw. Abweichung, ist die Aktenanalyse folglich zentral. Darüber hinaus sind Akten geeignete Quellen, ist ihre kontext- und inhaltsanalytische Sichtung ein gangbarer Weg, um den monolithisch erscheinenden Komplex justitieller Definitionsmacht in seiner interaktiven Vielschichtigkeit oder Kontingenz zu erfassen: Querschnittsanalysen von Aktenbeständen aller an der Definition eines Normbruchs beteiligten Instanzen belegen zum einen höchst unterschiedliche, zuweilen konkurrierende Motive und Ziele der legislativ, jurisdiktionell und polizeilich-administrativ Definierenden. Zum anderen können Strafrechtsakten nach Prüfung ihre
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