Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen: eine rechtstatsächliche Untersuchung zur familiengerichtlichen Genehmigung der Unterbringung bei Minderjährigen in der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Justiz nach § 1631b BGB

Sowohl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch in der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen durch gesetzliche Vertreter freiheitsentziehend untergebracht werden. Dies bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB. Genauere repräsentative Untersuchungen zu...

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Bibliographic Details
Authors: Kölch, Michael 1970- (Author) ; Vogel, Harald (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2016
In: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Year: 2016, Volume: 44, Issue: 1, Pages: 39-50
Online Access: Volltext (Resolving-System)
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Description
Summary:Sowohl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch in der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen durch gesetzliche Vertreter freiheitsentziehend untergebracht werden. Dies bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB. Genauere repräsentative Untersuchungen zu Anzahl, Gründen und zu den Charakteristika der untergebrachten Minderjährigen sind rar. Ziel der Arbeit war es, eine genauere Analyse in einem Amtsgerichtsbezirk durch eine Vollerhebung aller Verfahren nach § 1631b BGB über mehrere Jahre hinsichtlich soziodemografischer Charakteristika und der Unterbringungsgründe sowie der inhaltlichen Aspekte des Verfahrens, wie Beteiligung der Minderjährigen und der Eltern, durchzuführen. Von 474 Verfahren in den Jahren 2008 bis 2011 blieben nach Bereinigung um Verfahren z. B. zu Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII, 376 Verfahren übrig. Von diesen Verfahren wiederum erledigten sich 249 aufgrund z. B. Abweisung oder Rücknahme bzw. Aufhebung des Beschlusses. Die meisten der verbleibenden 127 Verfahren betrafen Mädchen (n = 68), die zum Verfahrenszeitpunkt etwas jünger waren als die Jungen (14.5 Jahre vs. 15.1 Jahre). Zwei Drittel der Verfahren betrafen deutsche Staatsangehörige. In der Mehrzahl der Verfahren lebten die Jugendlichen zum Zeitpunkt des Verfahrens im familiären Kontext, bei 15 % aller Verfahren lebten die Jugendlichen aber auf der Straße. Die meisten Unterbringungen fanden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, die häufigsten Unterbringungsgründe waren Substanzmissbrauch, Suizidalität und Weglaufen von zu Hause/Auf-der-Straße-Leben.
ISSN:1664-2880
DOI:10.1024/1422-4917/a000397