Der altersdiagnostische Sachverständigenbeweis nach § 42f SGB VIII

Die verfahrensrechtliche Problemstellung „zweifelhafte Minderjährigkeitsbehauptung“ in Verbindung mit nicht oder unzureichend dokumentierter Identität ist bei „ausländischen Personen“ von Bedeutung. Nachdem im Aufenthaltsgesetz bereits seit Jahren eindeutige Vorgaben für die „hohen Anforderungen an...

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Bibliographic Details
Main Author: Rudolf, Ernst (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2016
In: Rechtsmedizin
Year: 2016, Volume: 26, Issue: 6, Pages: 526-536
Online Access: Volltext (Verlag)
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Description
Summary:Die verfahrensrechtliche Problemstellung „zweifelhafte Minderjährigkeitsbehauptung“ in Verbindung mit nicht oder unzureichend dokumentierter Identität ist bei „ausländischen Personen“ von Bedeutung. Nachdem im Aufenthaltsgesetz bereits seit Jahren eindeutige Vorgaben für die „hohen Anforderungen an die Ausfüllung des Amtsermittlungsgrundsatzes“ zur Altersidentifikation bestehen, normiert nunmehr der Gesetzgeber das „Behördliche Verfahren zur Altersfeststellung“ für die Inobhutnahme „mutmaßlich Minderjähriger“ im Rechtskontext des Sozialgesetzbuches. Vor dem Hintergrund der EU-Verfahrensrichtlinie, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Rechtsprechung werden die Grundsätze der amtswegigen Sachverhaltserhebung betont und der ggf. dafür erforderliche medizinische Sachverständigenbeweis definiert. Der Beitrag kommentiert Aspekte der Entstehungsgeschichte der neuen Regelung sowie bestimmte Passagen aus dem Gesetzestext und den dazugehörigen Erläuterungen.
ISSN:1434-5196
DOI:10.1007/s00194-016-0116-z