Fürsorgemaßnahmen, die in einem Vollzugsgesetz geregelt werden sollten: (für den Gefangenen und seine Angehörigen - bei der Aufnahme, während des Vollzuges, für die Zeit nach der Entlasssung, bei der Entlassung - Zusammenarbeit mit anderen Stellen); Referat, gehalten auf der vierten Arbeitstagung der Strafvollzugskommission
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
1968
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In: |
4. Arbeitstagung vom 9. bis 13. September 1968 in Kaiserslautern
Jahr: 1968, Seiten: 70-94 |
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