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Steierer, F. (1968). Fürsorgemaßnahmen, die in einem Vollzugsgesetz geregelt werden sollten: (für den Gefangenen und seine Angehörigen - bei der Aufnahme, während des Vollzuges, für die Zeit nach der Entlasssung, bei der Entlassung - Zusammenarbeit mit anderen Stellen); Referat, gehalten auf der vierten Arbeitstagung der Strafvollzugskommission. 4. Arbeitstagung vom 9. bis 13. September 1968 in Kaiserslautern, 70-94.

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Steierer, Friedrich. "Fürsorgemaßnahmen, Die in Einem Vollzugsgesetz Geregelt Werden Sollten: (für Den Gefangenen Und Seine Angehörigen - Bei Der Aufnahme, Während Des Vollzuges, Für Die Zeit Nach Der Entlasssung, Bei Der Entlassung - Zusammenarbeit Mit Anderen Stellen); Referat, Gehalten Auf Der Vierten Arbeitstagung Der Strafvollzugskommission." 4. Arbeitstagung Vom 9. Bis 13. September 1968 in Kaiserslautern 1968: 70-94.

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Steierer, Friedrich. "Fürsorgemaßnahmen, Die in Einem Vollzugsgesetz Geregelt Werden Sollten: (für Den Gefangenen Und Seine Angehörigen - Bei Der Aufnahme, Während Des Vollzuges, Für Die Zeit Nach Der Entlasssung, Bei Der Entlassung - Zusammenarbeit Mit Anderen Stellen); Referat, Gehalten Auf Der Vierten Arbeitstagung Der Strafvollzugskommission." 4. Arbeitstagung Vom 9. Bis 13. September 1968 in Kaiserslautern, 1968, pp. 70-94.

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