Deutscher Juristentag, Kalsbach, W., & Sarstedt, W. (1956). In welcher Weise empfiehlt es sich, die Grenzen des strafrichterlichen Ermessens im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln (Ermessensfreiheit oder gesetzliche Bindung des Richters bei der Verhängung der Strafe und sonstiger Unrechtsfolgen)? Verhandlungen des Deutschen Juristentages / 2.
Cita Chicago Style (17a ed.)Deutscher Juristentag, Werner Kalsbach, y Werner Sarstedt. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2 1956.
Cita MLA (9a ed.)Deutscher Juristentag, et al. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2, 1956.