Deutscher Juristentag, Kalsbach, W., & Sarstedt, W. (1956). In welcher Weise empfiehlt es sich, die Grenzen des strafrichterlichen Ermessens im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln (Ermessensfreiheit oder gesetzliche Bindung des Richters bei der Verhängung der Strafe und sonstiger Unrechtsfolgen)? Verhandlungen des Deutschen Juristentages / 2.
Chicago Style (17th ed.) CitationDeutscher Juristentag, Werner Kalsbach, and Werner Sarstedt. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2 1956.
MLA (9th ed.) CitationDeutscher Juristentag, et al. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2, 1956.