Deutscher Juristentag, Kalsbach, W., & Sarstedt, W. (1956). In welcher Weise empfiehlt es sich, die Grenzen des strafrichterlichen Ermessens im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln (Ermessensfreiheit oder gesetzliche Bindung des Richters bei der Verhängung der Strafe und sonstiger Unrechtsfolgen)? Verhandlungen des Deutschen Juristentages / 2.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Deutscher Juristentag, Werner Kalsbach, und Werner Sarstedt. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2 1956.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Deutscher Juristentag, et al. "In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Die Grenzen Des Strafrichterlichen Ermessens Im Künftigen Strafgesetzbuch Zu Regeln (Ermessensfreiheit Oder Gesetzliche Bindung Des Richters Bei Der Verhängung Der Strafe Und Sonstiger Unrechtsfolgen)?" Verhandlungen Des Deutschen Juristentages / 2, 1956.