RT Book T1 Willensunfreiheit und Schuldvorwurf A1 Herzberg, Rolf Dietrich 1938- LA German PP Tübingen PB Mohr Siebeck YR 2010 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/637264363 AB Der Mensch entscheidet sich und handelt so, wie es ihm sein Charakter und das jeweils stärkste Motiv vorgeben. Er ist determiniert. Jeder Entschluss, jede Handlung ist Glied in einer Kausalkette der strengen Notwendigkeit. Quidquid fit necessario fit. Aber das Fehlen von Wahlfreiheit schließt die Verantwortlichkeit nicht aus. Lob und Tadel, Belohnung und Bestrafung sind auch auf der Grundlage des Determinismus berechtigt und geboten. Darum ist der Annahme zu widersprechen, das Strafrecht gehe i.S. einer "normativen Setzung" von der Willensfreiheit aus, weil sich ohne sie Schuldvorwurf und Strafe verböten. Die Schuld im Sinne des Strafrechts ist nicht dann zu verneinen, wenn der Täter unfrei war, die Tat zu vermeiden, sondern wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Schuldverneinung erfüllt sind. NO Literaturverzeichnis: Seite 129-133 CN a SN 9783161506352 K1 Charakterschuld K1 Determinismus K1 Pamphlet K1 Strafrecht K1 Willensfreiheit K1 Willensfreiheit : Determinismus : Schuld : Kausalität : Strafrechtstheorie K1 Schuld K1 Bestrafung K1 Hirnforschung K1 Entscheidungen K1 Charakter K1 Verantwortung