RT Book T1 Die Abschaffung der Folter in der Schweiz T2 Europäische Rechts- und Regionalgeschichte JF Europäische Rechts- und Regionalgeschichte A1 Gschwend, Lukas 1967- A2 Winiger, Marc LA German PP Baden-Baden PB Nomos-Verl.-Ges. YR 2008 PP Zürich St. Gallen PB Dike YR 2008 ED 1. Aufl UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/583245986 AB Trotz internationaler Ächtung findet die Folter faktisch in vielen Staaten nach wie vor Verwendung. Die gewaltsame Erzwingung von Geständnissen mittels des peinlichen Verhörs war im Rahmen des strafrechtlichen Inquisitionsprozesses seit dem Spätmittelalter in ganz Europa bis ins 18. Jahrhundert weit verbreitet und auch rechtlich geregelt. Der frühneuzeitliche Staat machte es sich zur Pflicht, die "Wahrheit" von Amtes wegen zu erforschen. In Ermangelung moderner kriminalistischer Instrumente galt das Geständnis als Königin der Beweise. Mit der Aufklärung erfuhr die Folter zwar zunehmend Kritik, doch blieb sie namentlich in der Gestalt von Ungehorsams- und Lügenstrafen noch lange üblich. Entgegen der landläufigen Annahme wurde die Folter in der Schweiz durch die Helvetik 1798 keineswegs definitiv abgeschafft. Nach 1803 griffen viele Kantone wieder auf den überkommenen Inquisitionsprozess zurück. Das gewaltsam erzwungene Geständnis blieb bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts strafprozessuale Realität. Noch 1869 wurde im Kanton Zug ein Angeschuldigter unter Anlegung der Daumenschraube verhört. Die vorliegende Darstellung zeigt unter Berücksichtigung zahlreicher Einzelfälle den langen Weg zur tatsächlichen Abschaffung des Geständniszwangs in der Schweiz. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag) CN 340 SN 9783037511282 SN 9783832941505 K1 Schweiz : Folter : Abschaffung : Strafverfahrensrecht : Geschichte 1800-1900 K1 Folter K1 Schweiz K1 Abschaffung K1 Rechtsgeschichte