RT Book T1 Die Wehrmachtjustiz 1933 - 1945 T2 Eine Publikation des Wehrgeschichtlichen Forschungsamtes A1 Messerschmidt, Manfred 1926-2022 LA German PP Paderborn München Wien Zürich PB Schöningh YR 2005 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/477890652 AB Manfred Messerschmidt, Nestor der modernen deutschen Militärgeschichtsschreibung, schlägt mit seinem neuen Buch das düsterste Kapitel in der Geschichte der deutschen militärischen Rechtsprechung auf. Gestützt auf umfangreiches, zum Teil erst in den letzten Jahren aufgetauchtes Archivmaterial analysiert er in einer großangelegten eindrucksvollen Darstellung Traditionslinien, Rechtsempfinden und Praxis der Wehrmachtjustiz und ihre Perversion zum nationalsozialistischen Terrorinstrument. Ausgehend von der Entwicklung der preußisch-deutschen Militärgerichtsbarkeit im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg beschreibt Messerschmidt das >neue Rechtsdenken< nach 1933 und zeigt, wie die NS-Rechtswissenschaft die Wehrmachtjustiz beeinflußte und welche Auswirkungen dies auf Gerichtsverfassung, Prozeßrecht und materielles Strafrecht hatte. Die besondere Problematik der deutschen Militärjustiz offenbart sich an der Frage nach der Unabhängigkeit und der Einstellung ihrer Richter. Sie haben - in Umsetzung immer neuer, sich ständig radikalisierender Verordnungen zum >Kriegssonderstrafrecht<, gelenkt von den Rechtsabteilungen der Teilstreitkräfte bzw. des Oberkommandos der Wehrmacht und im Zusammenwirken mit der als Gerichtsherren fungierenden Generalität - immens hohe Zahlen an Todesurteilen ausgesprochen und ausführen lassen. Der Frage nach ihrem Ermessensspielraum und damit ihrer Verantwortung widmet der Autor besondere Aufmerksamkeit. Europäische Dimension gewann die Wehrmachtjustiz durch ihre Rechtsprechung und Praxis in den besetzten Ländern. Hier hat sie schärfste grundlegende Befehle entworfen, mit äußerster Härte durchgegriffen oder Geiselmorden der Truppe zugeschaut, wo deren Gerichtsherren mindestens für kriegsgerichtliche Überprüfungen hätten sorgen müssen. Das Buch schließt mit dem Ausblick auf das Selbstverständnis einer Richterschaft, die nur dem Recht gedient haben wollte und es daher für selbstverständlich hielt, in der Bundesrepublik bald wieder als Richter, Staatsanwalt oder im Ministeraldienst wirken zu können CN a SN 3506713493 K1 Geschichte 1939-1945 K1 Courts-martial and courts of inquiry : Germany : History : 20th century K1 Military courts : Germany : History K1 National Socialism K1 Military courts : Europe : History K1 Wehrmacht K1 Militärjustiz K1 Drittes Reich K1 Weltkrieg II K1 Literaturverzeichnis/Bibliographie K1 military justice K1 Third Reich K1 World War II K1 Bibliography K1 Germany : History : 1933-1945 K1 Drittes Reich : Militärgerichtsbarkeit : Geschichte K1 Deutschland : Geschichte 1933-1945 K1 Nationalsozialismus : Justiz : Deutsches Reich : Wehrmacht K1 Wehrmachtjustiz K1 Politische Justiz K1 Kriegsjustiz K1 Nationalsozialistisches Unrecht K1 Todesstrafe K1 Exekution K1 Standgericht K1 Deserteur K1 Reichskriegsgericht K1 SS-Gerichtsbarkeit K1 Polizeigerichtsbarkeit K1 Gestapo K1 Feldkriegsgericht K1 Kriegsgefangene K1 Straflager