RT Article T1 Die lange Liste der angewendeten Vorschriften: für das Jugendgericht eine praktische Herausforderung zwischen Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz und Bundeszentralregistergesetz JF Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe VO 37 IS 3 SP 233 OP 273 A1 Franzen, Ruben LA German YR 2025 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/193682809X AB Die Liste angewendeter Vorschriften, die im Anschluss an den Tenor1 eines Urteils anzugeben ist, dient der ergänzenden Information über den dort niedergelegten Schuldspruch und die ausgeurteilten Rechtsfolgen. Immer dann, wenn ein Gesetz mehrere alternative Tatbestandsmerkmale vorsieht, die im Tenor nicht zum Ausdruck kommen, ist die gewählte Variante in die Liste aufzunehmen. Bedeutung erlangt die Liste der angewendeten Vorschriften vor allem dadurch, dass sie in das Bundeszentralregister übernommen wird. Den Besonderheiten des Jugendstrafrechts trägt indessen weder die Rechtspraxis noch die einschlägige Kommentarliteratur Rechnung. NO Literaturverzeichnis: Seite 237 K1 Liste angewendeter Vorschriften K1 Angewendete Vorschriften des Jugendstrafrechts K1 Schriftliche Urteilsfassung