Die lange Liste der angewendeten Vorschriften: für das Jugendgericht eine praktische Herausforderung zwischen Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz und Bundeszentralregistergesetz

Die Liste angewendeter Vorschriften, die im Anschluss an den Tenor1 eines Urteils anzugeben ist, dient der ergänzenden Information über den dort niedergelegten Schuldspruch und die ausgeurteilten Rechtsfolgen. Immer dann, wenn ein Gesetz mehrere alternative Tatbestandsmerkmale vorsieht, die im Tenor...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Franzen, Ruben (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2025
In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
Jahr: 2025, Band: 37, Heft: 3, Seiten: 233-273
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Liste angewendeter Vorschriften, die im Anschluss an den Tenor1 eines Urteils anzugeben ist, dient der ergänzenden Information über den dort niedergelegten Schuldspruch und die ausgeurteilten Rechtsfolgen. Immer dann, wenn ein Gesetz mehrere alternative Tatbestandsmerkmale vorsieht, die im Tenor nicht zum Ausdruck kommen, ist die gewählte Variante in die Liste aufzunehmen. Bedeutung erlangt die Liste der angewendeten Vorschriften vor allem dadurch, dass sie in das Bundeszentralregister übernommen wird. Den Besonderheiten des Jugendstrafrechts trägt indessen weder die Rechtspraxis noch die einschlägige Kommentarliteratur Rechnung.
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 237
ISSN:1612-1864