Die "Gefahren" der Verwendung von 3D-Techniken im Strafverfahren

Auf dem am 24./25.10.2024 veranstalteten Workshop „3D trifft 3R“ der Arbeitsgemeinschaft Forensische Bildgebung (AGFB) wurden verschiedene Programme, wie z.B. OpenPose, OpenCV, Blender (für Tatortrekonstruktionen und biometrische Skelettierungen) oder Virtopsy (für Dokumentation von Verletzungsmuste...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Holzer, Anja (VerfasserIn)
Beteiligte: Cornelius, Kai ; Labudde, Dirk
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2025
In: Kriminalistik
Jahr: 2025, Band: 79, Heft: 3, Seiten: 139-143
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auf dem am 24./25.10.2024 veranstalteten Workshop „3D trifft 3R“ der Arbeitsgemeinschaft Forensische Bildgebung (AGFB) wurden verschiedene Programme, wie z.B. OpenPose, OpenCV, Blender (für Tatortrekonstruktionen und biometrische Skelettierungen) oder Virtopsy (für Dokumentation von Verletzungsmustern) und dazugehörige Hilfsmittel (wie z.B. terrestrische Laserscanner, „Augmented“- und „Virtual-Reality“-Hardware) vorgestellt. Der folgende Beitrag zeigt daran anknüpfend auf, welche „Gefahren“ sich bei der Bildgebung mittels 3D-Technik aus strafprozessualer Hinsicht ergeben können und wie vor dem Hintergrund der freien richterlichen Beweiswürdigung der Spagat zwischen Visualisieren und Suggerieren gelingen kann.
ISSN:0023-4699