RT Article T1 Heranziehung von Daten aus Akten des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch die Jugendhilfe im Strafverfahren: Stellungnahme zu dem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 29.11.2021 JF Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe VO 35 IS 3 SP 212 OP 216 A1 Riekenbrauk, Klaus 1946- LA German YR 2024 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/190857531X AB Der vorliegende Beitrag nimmt Stellung zu einem Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zum Datenaustausch zwischen JuHiS und ASD. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage danach, ob unterschiedliche Sachgebiete innerhalb des Jugendamts unterschiedliche datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ sind. Es wird begründet, dass der funktionale Stellenbegriff des § 67 Abs. 4 SGB X sich nicht auf das gesamte Jugendamt, sondern auf die einzelnen Sachgebiete bezieht. NO Literaturverzeichnis: Seite 215-216 K1 Datenübermittlung im Jugendamt K1 funktionaler Stellenbegriff K1 JuHiS K1 ASD