Arbeitskreis 2: Wer zuerst kommt … Die Bedeutung der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) vor der Beschuldigtenvernehmung (§ 70 Abs. 2 JGG)

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schmoll, Annemarie (VerfasserIn)
Beteiligte: Holthusen, Bernd ; Kußerow, Jürgen
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2024
In: Recht auf Jugend – 100 Jahre Jugendgerichtsgesetz
Jahr: 2024, Seiten: 355-367
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