Die Reform der Führungsaufsicht und ihre Grenzen

Im Frühjahr 2007 ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGBl. I 513) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der Führungsaufsicht werden vorgestellt und aus kriminologischer Sicht bewertet. Begrü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Dessecker, Axel 1958- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2007
In: Bewährungshilfe
Jahr: 2007, Band: 54, Heft: 3, Seiten: 276-286
Online-Zugang: Volltext (kostenfrei)
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Schlagwörter:
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Im Frühjahr 2007 ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGBl. I 513) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der Führungsaufsicht werden vorgestellt und aus kriminologischer Sicht bewertet. Begrüßt wird die Intention des Gesetzgebers, die Führungsaufsicht zu vereinfachen und in der Praxis zu effektivieren. In Frage gestellt werden dagegen das Festhalten an der praktisch kaum relevanten Strafvorschrift des StGB § 145a, die empirisch nicht zu begründenden Sonderregelungen für Sexualstraftäter sowie Tendenzen, die Anwendung der Maßregel ohne Rücksicht auf die begrenzten Ressourcen auszuweiten. Nach hier vertretener Auffassung ist es aufgrund entsprechender Katamnesestudien grundsätzlich angemessen, unter engen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer unbefristeten Führungsaufsicht zu schaffen.
ISSN:2941-7295