Die Reform der Führungsaufsicht und ihre Grenzen

Im Frühjahr 2007 ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGBl. I 513) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der Führungsaufsicht werden vorgestellt und aus kriminologischer Sicht bewertet. Begrü...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Dessecker, Axel 1958- (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2007
En: Bewährungshilfe
Año: 2007, Volumen: 54, Número: 3, Páginas: 276-286
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
Journals Online & Print:
Gargar...
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Palabras clave:
Parallel Edition:No electrónico
Descripción
Sumario:Im Frühjahr 2007 ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGBl. I 513) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der Führungsaufsicht werden vorgestellt und aus kriminologischer Sicht bewertet. Begrüßt wird die Intention des Gesetzgebers, die Führungsaufsicht zu vereinfachen und in der Praxis zu effektivieren. In Frage gestellt werden dagegen das Festhalten an der praktisch kaum relevanten Strafvorschrift des StGB § 145a, die empirisch nicht zu begründenden Sonderregelungen für Sexualstraftäter sowie Tendenzen, die Anwendung der Maßregel ohne Rücksicht auf die begrenzten Ressourcen auszuweiten. Nach hier vertretener Auffassung ist es aufgrund entsprechender Katamnesestudien grundsätzlich angemessen, unter engen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer unbefristeten Führungsaufsicht zu schaffen.
ISSN:2941-7295