RT Article T1 Umsetzung der Mindestanforderungen des Arbeitskreises Sozialtherapeutischer Anstalten im Justizvollzug: eine Vollerhebung der sozialtherapeutischen Praxis JF Forum Strafvollzug VO 70 IS 5 SP 319 OP 323 A1 Moosburner, Maeve A1 Etzler, Sonja 1987- A1 Rettenberger, Martin 1980- A2 Etzler, Sonja 1987- A2 Rettenberger, Martin 1980- LA German YR 2021 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1902120744 AB Die Umsetzung der vom Arbeitskreis Sozialtherapeutischer Anstalten im Justizvollzug (AK SothA) 2016 formulierten Mindestanforderungen an die sozialtherapeutischen Einrichtungen im Justizvollzug (SothEn) wird anhand einer Abfrage bei den 71 aktiven SothEn im Rahmen der von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführten jährlichen Stichtagserhebung erfasst. Der jährliche Fragebogen wird hierfür um einen Zusatzbogen ergänzt und von den jeweiligen zuständigen Personen in den SothEn ausgefüllt. Erfasst werden folgende Themenschwerpunkte: (1) Aufnahme der Gefangenen, (2) besondere Anforderungen an Sozialtherapeutische Abteilungen, (3) organisatorische und strukturelle Mindestanforderungen, (4) räumliche und (5) personelle Mindestanforderungen, (6) Mindestanforderungen an Dokumentation und Evaluation. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere im Bereich der besonderen Anforderungen an sozialtherapeutische Abteilungen (z. B. Arbeitsbereich, Finanzmittel, Verwaltungskräfte) Defizite bestehen. Zudem fällt auf, dass mehr als zwei Drittel der SothEn nicht als Praktikumsstätte dienen und die Behandlungsdokumentation in ca. der Hälfte der SothEn nicht oder selten wissenschaftlich ausgewertet wird. Es wird konstatiert, dass viele der Mindestanforderungen in den SothEn umgesetzt werden, es jedoch weiterhin Optimierungsbedarf gibt. Insbesondere die Trennung der SothEn vom Regelvollzug wird als bedeutsam eingestuft und als zukünftige Umsetzungsmaßnahme empfohlen. K1 Sozialtherapie K1 Strafvollzug K1 Empirische Untersuchung K1 Mindestanforderung