RT Article T1 Jugendämter brauchen eigene institutionelle Schutzkonzepte JF Kindesmisshandlung und -vernachlässigung VO 27 IS 1 SP 64 OP 67 A1 Hölling, Iris LA German YR 2024 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1898782725 AB Der Artikel diskutiert die Notwendigkeit für Jugendämter, für ihre eigenen Aufgaben Schutzkonzepte zu entwickeln bzw. sich in Schutzprozesse zu begeben. Dies bezieht sich hier nicht auf die Notwendigleit von Schutzkonzepten für Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Inobhutnahmestellen, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendfreizeiteinrichtungen, kommunale Erziehungs- und Familienberatungsstellen, in denen eine solche Verpflichtung in der Regel bereits besteht bzw. nicht infrage gestellt wird, sondern auf die Tätigkeit der Jugendämter selbst in allen Tätigkeitsfeldern, in denen sie direkten Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien haben und ihre hoheitlichzen, beratenden und unterstützenden Tätigkeiten ausüben. Die Autorin plädiert dafür. dass Jugendämter eigene Schutzkonzepte entwickeln müssen, und berichtet von Erfahrungen mit einem solchen Prozess in ihrem eigenen Jugendamt. NO Literaturverzeichnis: Seite 67 K1 (institutionelle) Schutzkonzepte K1 Jugendamt K1 Sexualisierte Gewalt K1 Prävention