RT Book T1 Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bei Todesurteilen: ausgewählte Fälle A1 Lindheim, Thomas von 1944- LA German PP München PB AVMpress YR 2024 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1892821060 AB Die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit war nicht nur neben der HA XX eine der wichtigsten, sondern auch eine besondere im Gefüge des MfS. Das erklärt sich daraus, dass sie keine operative Diensteinheit, sondern ein Ermittlungsorgan war und vorwiegend in politischen Strafsachen die Ermittlungen führte. Die Stellung dieses Untersuchungsorgans war nicht nur innerhalb des MfS außerordentlich stark, sondern auch gegenüber der Deutschen Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Soweit erforderlich konnte die HA IX alle Verfahren an sich ziehen und bearbeiten und war dabei keineswegs auf politische Strafsachen beschränkt, konnte also auch Straftaten der allgemeinen Kriminalität bearbeiten. Was erforderlich war, bestimmte das Untersuchungsorgan selbst. Einfluss genommen wurde durch die sogenannten Prozessvorschläge der HA IX, die in der Strafprozessordnung nicht enthalten waren. Sie waren nicht als Weisung zu verstehen, in der Praxis lief es aber auf dasselbe hinaus. In wichtigen Verfahren waren diese vom Politbüro zu bestätigen NO Interessenniveau: 06, Professional and scholarly: For an expert adult audience, including professional development and academic research. (06) CN 345.431077 SN 9783961350209 K1 Politische Strukturen und Prozesse K1 Rechtsgeschichte K1 Rechtssysteme: Allgemeines K1 Abschluss des Ermittlungsverfahrens K1 Abteilung 10 K1 Durchführung des Ermittlungsverfahrens K1 Einleitung des Ermittlungsverfahrens K1 Hauptabteilung IX K1 Prozesse gegen Kriegsverbrecher K1 Prozessvorschläge K1 Statut des Staatssekretariats für Staatssicherheit K1 Deutschland : DDR : Ministerium für Staatssicherheit : Hauptabteilung : Strafverfahren : Todesurteil : Geschichte