Theune, L. (2024). Das Verbreiten von Propagandamitteln von auf der "EU-Terrorliste" geführten Organisationen: Verfassungswidrigkeit des § 86 Abs. 2 StGB. Strafverteidiger, 44(6), 416-419.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Theune, Lukas. "Das Verbreiten Von Propagandamitteln Von Auf Der "EU-Terrorliste" Geführten Organisationen: Verfassungswidrigkeit Des § 86 Abs. 2 StGB." Strafverteidiger 44, no. 6 (2024): 416-419.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Theune, Lukas. "Das Verbreiten Von Propagandamitteln Von Auf Der "EU-Terrorliste" Geführten Organisationen: Verfassungswidrigkeit Des § 86 Abs. 2 StGB." Strafverteidiger, vol. 44, no. 6, 2024, pp. 416-419.
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