Nestler, N. (2023). Unter Verstoß gegen das Postgeheimnis erlangte Beweismittel unterliegen grundsätzlich einem Verwertungsverbot. Jura, 45(11), 1358.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Nestler, Nina. "Unter Verstoß Gegen Das Postgeheimnis Erlangte Beweismittel Unterliegen Grundsätzlich Einem Verwertungsverbot." Jura 45, no. 11 (2023): 1358.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Nestler, Nina. "Unter Verstoß Gegen Das Postgeheimnis Erlangte Beweismittel Unterliegen Grundsätzlich Einem Verwertungsverbot." Jura, vol. 45, no. 11, 2023, p. 1358.
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