Beschlagnahme von Forschungsdaten: zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letzlich Recht gegeben. Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbeh...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Pollähne, Helmut (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2024
In: Bürgerrechte & Polizei
Jahr: 2024, Heft: 134, Seiten: 97-104
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letzlich Recht gegeben. Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.
ISSN:0932-5409