Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts
Im Anschluss an ihren Beitrag „Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand“, ZJJ 3/2023, S. 196–209, untersuchen die Verfasser vorliegend auf der Basis einer ausführlichen Erläuterung von Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts vier ihrer zentralen As...
1. VerfasserIn: | |
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Beteiligte: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2024
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In: |
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
Jahr: 2024, Band: 35, Heft: 1, Seiten: 42-49 |
Journals Online & Print: | |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Im Anschluss an ihren Beitrag „Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand“, ZJJ 3/2023, S. 196–209, untersuchen die Verfasser vorliegend auf der Basis einer ausführlichen Erläuterung von Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts vier ihrer zentralen Aspekte: Verantwortung, Teilnahme des jungen Beschuldigten, Zielsetzung sowie Datenschutz. Dabei wird auch die von Fritsch geäußerte Kritik (ZJJ 4/2023, S. 329–335) aufgenommen. |
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Beschreibung: | Literaturverzeichnis: Seite 48-49 |
Physische Details: | Illustrationen |
ISSN: | 1612-1864 |