Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts

Im Anschluss an ihren Beitrag „Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand“, ZJJ 3/2023, S. 196–209, untersuchen die Verfasser vorliegend auf der Basis einer ausführlichen Erläuterung von Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts vier ihrer zentralen As...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schaerff, Marcus 1976- (VerfasserIn)
Beteiligte: Lohrmann, Leon
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2024
In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
Jahr: 2024, Band: 35, Heft: 1, Seiten: 42-49
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Anschluss an ihren Beitrag „Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand“, ZJJ 3/2023, S. 196–209, untersuchen die Verfasser vorliegend auf der Basis einer ausführlichen Erläuterung von Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts vier ihrer zentralen Aspekte: Verantwortung, Teilnahme des jungen Beschuldigten, Zielsetzung sowie Datenschutz. Dabei wird auch die von Fritsch geäußerte Kritik (ZJJ 4/2023, S. 329–335) aufgenommen.
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 48-49
Physische Details:Illustrationen
ISSN:1612-1864