RT Article T1 Ersatzfreiheitsstrafe - eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme: Entkräftung sechs gängiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunfähigkeit JF Vorgänge VO 62 IS 3 SP 55 OP 65 A1 Bögelein, Nicole 1981- LA German YR 2024 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1885322445 AB Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Nicole Bögelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, für einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder de facto, und geht dabei auch auf das Problem der sozialen Ungleichheit ein, da hier Armut bestraft wird. Dazu hat sie sechs gängige Argumente für die Ersatzfreiheitsstrafe gesammelt und widerlegt diese systematisch und empirisch in ihrem Beitrag. Bögelein zufolge bestraft die Justiz Menschen ohne Geld härter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festhält. Die Justiz sollte sich eingestehen, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen für ihre Armut bestrafen, was unterbleiben muss. NO Literaturverzeichnis: Seite 63-65