Deeskalation als Thema der polizeilichen Fortbildung in Europa: ein Vergleich innerhalb der Europäischen Union

Eine bürgerorientierte Polizeiarbeit fordert Deeskalation als Standard polizeilichen Handelns. Dabei kann deeskalierendes Einsatzverhalten sowohl Polizeigewalt wie auch Gewalt gegen Einsatzkräfte verhindern. Für die vorliegende Studie wurden zu Beginn des Jahres 2022 die Innenministerien der EU-Mitg...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Lorei, Clemens (VerfasserIn)
Beteiligte: Balaneskovic, Kristina ; Groß, Hermann 1960- ; Kocab, Kerstin
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2023
In: SIAK-Journal
Jahr: 2023, Band: 20, Heft: 2, Seiten: 18-35
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine bürgerorientierte Polizeiarbeit fordert Deeskalation als Standard polizeilichen Handelns. Dabei kann deeskalierendes Einsatzverhalten sowohl Polizeigewalt wie auch Gewalt gegen Einsatzkräfte verhindern. Für die vorliegende Studie wurden zu Beginn des Jahres 2022 die Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten gebeten, einen Fragebogen bzgl. der Fortbildung des allgemeinen Streifendienstes im Bereich Eigensicherung zu bearbeiten. Bei einem Rücklauf von 17 verwertbaren Antworten und unter Hinzunahme deutscher Daten kann festgestellt werden, dass Deeskalation in der Fortbildung europäischer Polizeien sehr unterschiedlich thematisiert wird. Einige Länder messen dem Deeskalieren in der Fortbildung einen ähnlichen Stellenwert wie dem Schießen und der waffenlosen Selbstverteidigung bei. In anderen Ländern ist aber das international feststellbare Missverhältnis zwischen Fortbildungen mit unmittelbarem Zwang als Schwerpunkt und solchen mit Deeskalation festzustellen. Die Übungsintensität in den Fortbildungen bzgl. der Thematik Deeskalation scheint zu gering, um Deeskalation sowohl handlungssicher als auch flexibel zu erlernen und zu automatisieren. Damit ist ein Transfer in die Einsatzpraxis nicht sichergestellt.
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 32-35
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2023_2_B