Der Referentenentwurf zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe - mehr Tradition als Fortschritt

Die Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB) stellt seit Jahrzehnten ein kriminalpolitisches Dauerthema. Jährlich werden geschätzt 50.000 Menschen inhaftiert, obwohl gegen sie eigentlich nur eine Geldstrafe verhängt wurde. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine deutliche...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Wilde, Frank (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2023
In: Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege
Jahr: 2023, Heft: 55, Seiten: 22-27
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:

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500 |a Bei diesem Artikel handelt es sich um eine unveränderte Zweitveröffentlichung des Beitrages „Der Referentenentwurf zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe - mehr Tradition als Fortschritt“. Wilde, Frank (2022). Erstveröffentlichung in: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Ausgabe 5/22, S. 318-325 
520 |a Die Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB) stellt seit Jahrzehnten ein kriminalpolitisches Dauerthema. Jährlich werden geschätzt 50.000 Menschen inhaftiert, obwohl gegen sie eigentlich nur eine Geldstrafe verhängt wurde. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine deutliche Reduzierung der Anwendung der Ersatzfreiheitsstrafe erreichen will. Allerdings dürfte das Ziel mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu erreichen sein. Dies liegt insbesondere daran, weil der Entwurf Armut als Kernproblem der uneinbringlichen Geldstrafe ignoriert. Dadurch wir nicht die Frage gestellt, warum es so viele uneinbringliche Geldstrafe gibt und welche Reformen im Prozess der Verurteilung notwendig wären. Der Entwurf wird in diesem Beitrag dargestellt und kritisch diskutiert. Anschließend wird begründet, warum eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe bei einer Reform der Geldstrafe anfangen muss. 
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