RT Article T1 Abschaffung oder Reform der Ersatzfreiheitsstrafe? JF Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege IS 55 SP 9 OP 21 A1 Dünkel, Frieder 1950- LA German YR 2023 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1862677662 AB Deutschland ist in Europa das Land mit dem größten Anteil von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) bezogen auf die Gesamtpopulation des Strafvollzugs. Angesichts dieser in den letzten Jahren zunehmenden Fehlbelegung und Ressourcenverschwendung bei Verurteilten, die nach Auffassung der Gerichte nicht im Strafvollzug sein sollten, besteht dringender kriminalpolitischer Handlungsbedarf. Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und die Handhabung der Geldstrafenvollstreckung im Ausland haben gezeigt, dass der Rechtsstaat auch ohne die EFS auskommen kann, ohne dass ein Verlust an spezial- wie generalpräventiver Effizienz zu befürchten ist. Der Beitrag fordert deshalb die Abschaffung der EFS, hilfsweise die Nichtvollstreckbarkeit von Bagatellgeldstrafen (bis zu 30 Tagessätzen) im Wege der EFS. Ferner werden der Ausbau vorrangiger Alternativen zur EFS und eine Änderung des Umrechnungsschlüssels von derzeit 1 : 1 in 3 : 1 gefordert (d.h. mit einem Tag EFS werden 3 Tagessätze der Geldstrafe getilgt). Der im März 2023 vorgelegte Regierungsentwurf und die Beschlussvorlage aus dem Rechtsausschuss des Bundestags (BT-Drs. 20/7026 vom 26.5.2023) bleiben enttäuschend und beschränken sich im Grunde auf den von der vorangegangenen Großen Koalition erreichten Minimalkonsens (Beibehaltung der EFS und Umrechnungsschlüssel 2 : 1). Immerhin geben einige Verbesserungen im Anwendungs- und Vollstreckungsbereich der Geldstrafe Anlass zur Hoffnung, dass die EFS stärker begrenzt werden kann. NO Literaturverzeichnis: Seite 20-21 K1 Ersatzfreiheitsstrafe K1 Geldstrafe K1 Reform K1 Kriminalpolitik K1 Deutschland