Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen-s ("ß")

Im Zuge einer Grenzkontrolle außerhalb des deutschsprachigen Raumes (Türkei) hatte sich für einen Österreicher die unangenehme Situation ergeben, dass die zuständigen Beamten den Verdacht hatten, sein Pass könnte gefälscht sein. Diese Situation war dadurch entstanden, dass der in Blockbuchstaben ges...

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Bibliographic Details
Main Author: Fuchs, Michael (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2006
In: SIAK-Journal
Year: 2006, Volume: 3, Issue: 3, Pages: 52-58
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Summary:Im Zuge einer Grenzkontrolle außerhalb des deutschsprachigen Raumes (Türkei) hatte sich für einen Österreicher die unangenehme Situation ergeben, dass die zuständigen Beamten den Verdacht hatten, sein Pass könnte gefälscht sein. Diese Situation war dadurch entstanden, dass der in Blockbuchstaben geschriebene Name dieses Österreichers ein scharfes-s ("ß") enthält. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ) war allerdings kein scharfes-s ("ß"), sondern ein Doppel-s ("ss") eingetragen. In diesem Beitrag soll die Namensschreibweise im Reisepass, insbesondere bei einem scharfen-s ("ß"), unter Berücksichtigung der Vorgaben des Personenstandsrechts und der internationalen Vorschriften der International Civil Aviation Organisation (ICAO) dargestellt werden. Das Problem der Namensschreibweise im Reisepass, aber auch in anderen Dokumenten, führt regelmäßig zu Beschwerden bei Behörden und Gerichten. Der diesem Aufsatz zu Grunde liegende Sachverhalt hat auch die Volksanwaltschaft beschäftigt und wurde ebenso in der Sendung "Volksanwalt" ausgestrahlt.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2006_3_F