Die österreichischen Gewaltschutzgesetze: ein Überblick
Im Aktionsprogramm der österreichischen Bundesregierung vom 28. Juni 1994 war zu lesen: "Der vorbeugende Schutz von Menschen gegen Gewalttaten gehört zum Kernbereich der sicherheitspolizeilichen Aufgabenstellungen. Die polizeiliche Intervention sollte jedoch nicht darin bestehen, dem Opfer nahe...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Published: |
2009
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In: |
SIAK-Journal
Year: 2009, Volume: 6, Issue: 3, Pages: 49-54 |
Online Access: |
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Check availability: | HBZ Gateway |
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Summary: | Im Aktionsprogramm der österreichischen Bundesregierung vom 28. Juni 1994 war zu lesen: "Der vorbeugende Schutz von Menschen gegen Gewalttaten gehört zum Kernbereich der sicherheitspolizeilichen Aufgabenstellungen. Die polizeiliche Intervention sollte jedoch nicht darin bestehen, dem Opfer nahezulegen, zu seinem Schutz die Wohnung zu verlassen, sondern sich gegen denjenigen richten, von dem die Gefahr ausgeht. Es wird deshalb zu erwägen sein, in Fällen, in denen einerseits keine Festnahme des Verdächtigen in Betracht kommt und in denen andererseits ohne die Ausübung von exekutiven Befugnissen nicht das Auslangen gefunden werden kann, der Gefahr drohender Gewalttaten durch eine zeitlich befristete Entfernung des Gefährders aus der Wohnung zu begegnen." |
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ISSN: | 1813-3495 |
DOI: | 10.7396/2009_3_G |