RT Article T1 Das Delikt des Diebstahls im "klassischen" islamischen Recht JF SIAK-Journal VO 11 IS 4 SP 79 OP 88 A1 Zehetgruber, Christoph 1982- LA German YR 2014 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1850915296 AB Der Islam und das islamische Recht, insbesondere das Strafrecht, stellen für viele Menschen immer noch eine "terra incognita" dar. Aufsehenerregende Fälle von Strafverfolgung in islamisch geprägten Staaten mit Österreichbezug, wie der Fall eines Arztes, der wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts angeklagt und verurteilt wurde, oder die Geschehnisse rund um eine Österreicherin, die sich nach einem von ihr angezeigten Sexualdelikt gleichfalls der Strafverfolgung in Dubai ausgesetzt sah, zeichnen in der medialen Berichterstattung ein oftmals einseitiges Bild eines dem westlichen Betrachter fremden Rechtssystems und seiner nationalstaatlichen Derivate. Der Beitrag möchte in diesem Zusammenhang anhand der Darstellung des Straftatbestands des koranischen Diebstahls ("sariqa") zum einen aufzeigen, dass den häufig wiederkehrenden, klischeehaften Ausführungen zum islamischen Strafrecht und dessen vermuteter Rigidität nicht unwidersprochen gefolgt werden kann und zum anderen einen knappen Einblick in die Systematik des klassischen islamischen Rechts bieten. Dabei bleibt festzuhalten, dass die folgenden Darstellungen ein Konglomerat verschiedener Ansichten überwiegend sunnitisch geprägter Juristen darstellen und nicht ein Teilaspekt eines staatlichen Strafrechts, sondern die koran- und sunnabasierte Grundlage und deren nähere Ausformung durch islamische Juristen aller Epochen hinsichtlich "sariqa" im Blickpunkt stehen soll. K1 Diebstahl K1 Islam K1 Islamisches Recht K1 islamisches Strafrecht K1 koranischer Diebstahl K1 sariqa DO 10.7396/2014_4_G