Der bedrohte Staat: über rivalisierende Wehrverbände, ein ausgehöhltes Gewaltmonopol und die latente Bürgerkriegsgefahr in der Ersten Republik

Am Ende des Ersten Weltkrieges ging aus der Konkursmasse der Donaumonarchie eine Reihe von Staaten hervor, die unter anderem auch die am 12. November 1918 gegründete Republik (Deutsch-)Österreich umfasste. Das neue Staatswesen war gleich von Beginn an mit einer Reihe von Hypotheken belastet. Die öko...

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Main Author: Blasi, Walter 1954- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2015
In: SIAK-Journal
Year: 2015, Volume: 12, Issue: 2, Pages: 86-97
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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520 |a Am Ende des Ersten Weltkrieges ging aus der Konkursmasse der Donaumonarchie eine Reihe von Staaten hervor, die unter anderem auch die am 12. November 1918 gegründete Republik (Deutsch-)Österreich umfasste. Das neue Staatswesen war gleich von Beginn an mit einer Reihe von Hypotheken belastet. Die ökonomischen und gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen waren nicht grundsätzlich geändert worden, was nicht nur die innere Entwicklung der jungen Republik - durch das Anschlussverbot allein und isoliert - entscheidend bestimmen, sondern auch zu verhängnisvollen Bindungen an Ungarn und Italien führen sollte. Die Arbeiterbewegung, die zwar den politischen Umsturz begrüßte, aber ernste Zweifel an der Lebensfähigkeit Österreichs hegte und den Anschluss an das republikanische Deutschland forderte, konzentrierte sich auf die vordringlichsten sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse ihrer Klasse. Bürgertum und Bauern als Vertreter des konservativen Lagers identifizierten sich weitgehend mit dem Kaiserstaat und pflegten zur Republik ein rein "verstandesmäßiges" Verhältnis. Das nationale Element wurde durch das dritte Lager, die Deutschnationalen, vertreten, die infolge der Ausrichtung auf das Deutsche Reich einem österreichischen Staatsgedanken entgegenwirkten und nach dem Anschlussverbot durch die Entente ohne überzeugende politische Linie blieben (Stadler 1983, 55 f). Als belastendes Element der Innenpolitik sollten sich jedoch die Wehrverbände erweisen, die das Gewaltmonopol des Staates in Form der Exekutive und des Bundesheeres fast bis zum Ende der Ersten Republik - konkret bis 1936 - herausfordern und durch die hohe Gewaltbereitschaft die Kluft zwischen den Lagern noch weiter vertiefen sollten. Sowohl vom Ausland als auch in Österreich selbst gab es wiederholt halbherzige Aufrufe und Ankündigungen einer Abrüstung bzw. Auflösung der paramilitärischen Formationen. Aber sowohl die Schwäche der Regierung, diese zu entwaffnen, als auch das politische Kalkül, sich ihrer zu bedienen (sie als "ultima ratio" zurückzubehalten), ließen alle Versuche im Sande verlaufen und man trieb sehenden Auges in die Katastrophe. 
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